Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer vom Arzt oder Zahnarzt festgestellten Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schluckstörung (Details siehe Behandlungsfelder)

Die Kosten für logopädische Therapie werden von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene ab 18 Jahren haben den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Behandlungsgebühr plus 10,- € zu leisten, wenn sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Meistens erfolgt die Verordnung durch Ihren HNO-, Kinder- oder Allgemeinarzt bzw. Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Grundsätzlich kann jeder Arzt mit entsprechender Qualifikation Logopädie verordnen. In der Regel werden 10 Behandlungen à 45 Minuten verordnet.

Nach Ausstellung behält eine Verordnung 14 Tage Gültigkeit, dann muss mit der Behandlung begonnen werden. Oft ist es ratsam, dass der Arzt Ihnen die Verordnung erst nach Terminvereinbarung mit mir ausstellt. Verordnungen bleiben auch über das Quartal hinaus gültig.

Am einfachsten erreichen Sie mich telefonisch (0178   8459520). Da ich während der Behandlungen Telefongespräche nicht entgegennehmen kann, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht, wann ich Sie am besten erreichen kann. Ich werde Sie möglichst bald zurückrufen und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Gerne können Sie mir auch eine entsprechende E-Mail schreiben (info@logopaedie-soeflingen.de).

Da ich für junge Kinder Therapieansätze im Freispiel anbiete, ist eine Therapie ab dem Alter von ca. 2 Jahren möglich.

Die Therapiedauer ist abhängig von dem jeweiligen Störungsbild des Patienten und kann wenige Wochen und in besonderen Fällen auch bis zu mehreren Jahren dauern. Die einzelne Therapiesitzung dauert für den Patienten in der Regel 45 Minuten und findet meist 1- bis 2-mal wöchentlich statt.

Häufig kann ich bereits in einem Telefongespräch mit Ihnen klären, ob Anhaltspunkte für eine Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung vorliegen (siehe auch Behandlungsfelder). In diesem Fall ist eine Diagnostik bei Ihrem Arzt unabdingbar.
Speziell bei Kindern sollte das Hörvermögen vor Therapiebeginn überprüft werden.
Bei Stimmstörungen ist eine stroposkopische Untersuchung durch einen Phoniater hilfreich.

Ich biete vielfältige Präventivleistungen an, beispielsweise zur Verbesserung der stimmlichen Belastbarkeit für Lehrer, Erzieher und andere Sprechberufe. Diese Leistungen stellen allerdings keine logopädische Therapie dar und die Kosten werden daher auch nicht von den Krankenkassen übernommen. Für Details setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
Für Gruppen von Berufssprechern biete ich Workshops an zum Thema „Stimmhygiene – was tun damit die Stimme rund läuft?“. Bei Interesse sprechen Sie mich gerne an.

In der ersten Stunde findet ein Anamnesegespräch statt, in dem ich von Ihnen Details zu den sprachlichen Auffälligkeiten und den Verlauf der Sprachstörung erfrage. Anschließend erfolgt eine differenzierte Diagnostik, die sich auch über mehrere Termine erstrecken kann. Auf dieser Grundlage erarbeite ich ein individuell auf den Patienten zugeschnittenes Therapiekonzept, das ich anschließend mit Ihnen bespreche.
Ich baue in die Therapie sehr praxisnahe und alltagsrelevante Elemente ein, die Ihnen von Anfang an den Umgang mit der Sprachstörung erleichtern. Bei Kindern erfolgt die Therapie zielorientiert, dabei jedoch spielerisch und kindgerecht. Besonders wichtig ist mir dabei die Beratung und Anleitung der Eltern.